Ablauf und Kosten

Ich bin Vertragslogopädin für die KFA. Das heißt, wenn Sie bei der KFA versichert sind, haben Sie keine zusätzlichen Kosten.

Für alle anderen Krankenkassen bin ich Wahllogopädin. Das heißt, Sie bezahlen die Behandlung selbst und erhalten von Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger eine teilweise Rückerstattung . Das sind in der Regel 50%-70% der Kosten.

Vor Beginn der Therapie brauchen Sie in allen Fällen eine ärztliche Verordnung für die logopädische Therapie vom Facharzt /Fachärztin (Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kinderheilkunde oder Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Kieferorthopädie, Neurologie). Bei neurologischen Erkrankung kann die Verordnung auch der Hausarzt/Hausärztin ausstellen. Bei Bedarf muss auch ein Hausbesuch auf der Verordnung vermerkt sein. Es müssen Diagnose, Behandlungsdauer und Anzahl der Sitzungen angegeben sein.

Diese Verordnung muss vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligt werden. (persönlich bei der Krankenkasse, per Post, Email oder online)


Meine aktuellen Tarife :

60 Minuten Einheit (inklusive Vor- und Nachbereitung) Euro 95
45 Minuten Einheit (inklusive Vor- und Nachbereitung) Euro 75
30 Minuten Einheit (inklusive Vor- und Nachbereitung) Euro 55

Terminabsagen

Ich bitte Sie um frühzeitige telefonische Absagen. Ich nehme auf Ihre Terminänderungen soweit möglich Rücksicht. Bei kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden oder nicht Erscheinen) stelle ich die Einheit mit Euro 35 in Rechnung. Diese wird nicht von der Krankenkasse übernommen.

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